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   BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 86/83   

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https://dejure.org/1984,5569
BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 86/83 (https://dejure.org/1984,5569)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1984 - 4 AZR 86/83 (https://dejure.org/1984,5569)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1984 - 4 AZR 86/83 (https://dejure.org/1984,5569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte der Finanzverwaltung - Finanzämter - Oberfinanzdirektionen - Betriebsprüfungsstellen - Steueramt der Stadtgemeinde Bremen - Eingruppierung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 86/83
    Bei dieser Beurteilung wird bereits übersehen, daß die Tarifgeschichte als sekundäres Mittel der Tarifauslegung jedenfalls insoweit keine Berücksichtigung finden kann, als eine Tarifauslegung nach dem dafür in erster Linie maßgeblichen Tarifwortlaut und dem tariflichen Gesamtzusammenhang zu einem eindeutigen Ergebnis führt und - wie vorliegend - keine Zweifel offenläßt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.11.1983 - 4 AZR 432/81

    Eingruppierung einer Psychagogin - Staatliche Anerkennung - Krankenhaus

    Auszug aus BAG, 05.12.1984 - 4 AZR 86/83
    Davon geht ehtig in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung (vgl. » Urteil des Senats vom 23. November 1983 - 4 AZR 432/81 ' Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) auch das Landesueitsgericht aus.
  • BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 593/90

    Eingruppierung bei der Vollstreckungsabteilung-Finanzamt

    Unter Berücksichtigung dieses Begriffes sowie der Behördenorganisation und der behördlichen Aufgabenverteilung hat der Senat deshalb bereits im Urteil vom 5. Dezember 1984 (- 4 AZR 86/83 - AP Nr. 98 zu §§ 22, 23 BAT 1975) die Auffassung vertreten, damit seien die Angestellten der Finanzverwaltung gemeint, die im Bereich der Festsetzung, Erhebung und Beitreibung von Steuern tätig sind.

    Ob ein Vergütungsanspruch auf eine Vergütungsgruppe des Teils II J gestützt werden kann, hängt damit letztlich davon ab, ob die konkrete Tätigkeit die Erfordernisse der betreffenden Vergütungsgruppe erfüllt (vgl. insoweit auch Senatsurteil vom 5. Dezember 1984, aaO).

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